AGB

1. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und den/die Schlüssel an den Vermieter/Verwalter auszuhändigen.

2. Die Kurabgabe richtet sich nach aktuellen Sätzen der Insel Föhr und beträgt für den Mieter: 01.03. bis 31.10.: 2,60 €/Tag und Person, übrige Zeit: 1,30 €/Tag und Person

3. Bei Nicht-Inanspruchnahme wird der Mieter wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus einer in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit, usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B.schlechtes Wetter.

4. Wenn der Mieter vom Mietvertrag zurücktritt, wird vom Vermieter eine Entschädigung vom Mieter geltend gemacht. Erforderlich ist in jedem Fall eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Dies bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Bei Stornierung der Ferienwohnung durch den Mieter gelten somit folgende Stornierungsbedingungen und es werden folgende Zahlungen vom Mieter an den Vermieter fällig: Rücktritt bis zum 30. Tag vor Mietbeginn: 0 % des Mietpreises Rücktritt zwischen dem 30. und 14. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises Rücktritt ab dem 14. Tag vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises bei Nichtanreise 100 % des Mietpreises und bei Abbruch während des Aufenthaltes 100% des Mietpreises Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten und einer Reiseabbruch-Versicherung.

5. Das Mietobjekt darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen bewohnt werden, als im Mietvertrag vereinbart. Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume und die Einrichtungsgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schuldhafte Beschädigungen in den Mieträumen durch ihn oder ihn begleitende Personen, haben die Mieter zu ersetzen. Die entstehenden Schäden in den Mieträumen, hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter oder der Hausverwaltung zu melden.